Für Spenden bis 200 Euro gelten vereinfachte Nachweispflichten. Das
kann z. B. ein Kontoauszug sein, auf dem klar ersichtlich ist, wie hoch die Spende ist und wer sie bekommen
hat. Ab der Steuererklärung 2017 müssen Sie beim Finanzamt nicht mehr grundsätzlich Spendenbelege einreichen,
sondern nur noch auf Verlangen. Benötigen Sie eine Spendenbescheinigung, teilen Sie uns das bitte kurz auf der
Überweisung mit und kreuzen dies hier an.